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Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Worms – Kirchheimbolanden

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 11.11.2024 bis 07.12.2027

MAURUS_Steuerschuldnerschaft §13b 07.12.2027

Freistellungsbescheinigung

Gültig vom 22.09.2025 bis 21.09.2028

MAURUS_Freistellungsbescheinigung_bis-2028