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Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Worms – Kirchheimbolanden

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 23.09.2019 bis 22.09.2022

Freistellungsbescheinigung (PDF)

Gültig vom 23.09.2022 bis 21.09.2025

Freistellungsbescheinigung_bis 2025 (PDF)