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Freistellungsbescheinigung
Finanzamt Worms – Kirchheimbolanden
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gültig vom 23.09.2019 bis 22.09.2022
Freistellungsbescheinigung (PDF)
Gültig vom 23.09.2022 bis 21.09.2025